Hallo ihr Lieben,
erst vor ein paar Tagen ist ganz frisch das Werk „Tod im Strandkorb“ von Ele Wolff erschienen. Ich möchte Euch nun vor allem den Beruf der Ermittlerin Henriette Honig ein wenig näher bringen, denn sie arbeitet als Privatdetektivin.
Die Bezeichung des Berufs „Detektivin“ lässt sich von dem lateinischen Begriff „detegere“ ableiten, der soviel heißt wie entdecken bzw. aufdecken.
Ein Detektiv, wobei wir das Wort hier ganz klar auf die deutsche Verwendung beschränken, ist ein Ermittler, der zwecks Recherchen, Observationen und Befragungen im Rahmen der Beweiserhebung Informationen sammelt und dokumentiert.
Ich nehme Euch mal mit, auf die Reise in ein Stück weit Vergangenheit. Da erfährt man, dass im Jahre 1860 eine der ersten Detekteien gegründet wurde. Sie wurde von einem Makler ins Leben gerufen und war unter der Bezeichnung „Erkundungsbüro zur Wahrung kaufmännischer Interessen für Stettin und die Provinz Pommern“ zu finden. Der erste deutsche Verband Reichsverband Deutscher Detektiv-Institute wurde 1896 gegründet und galt über den Ersten Weltkrieg hinweg als zentrale nationale Vertretung. Als die nationalsozialistische Partei an die Macht kam, sank die Nachfrage an Detektiven, was auch an der Ideologie der Nationalsozialisten lag. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde ein Gesetz verabschiedet, welches das Recht auf Gewerbefreiheit sicherte. Daraufhin stieg die Nachfrage an Ermittlungen durch Detektive wieder deutlich. Seitdem wurden diverse etablierte Detektivverbände gegründet, die bis dato rund 10.000 Menschen in Teil- und Vollzeit vereinen.
Die Beauftragung eines Detektivs stellt in manchen Fällen eine Alternative zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Detektive werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen hat, zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über eine solche Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen.
Überwiegend wird der Detektiv jedoch in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig werden bzw. nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts, zum Beispiel Schwarzarbeit trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.
Ich muss sagen, dass ich mich vorher noch nicht so intensiv mit dem Beruf beschäftigt habe. Die neuen Einblicke zu sammeln, hat mir jedoch viel Spaß gemacht. Ich hoffe, ihr seht das genauso !