[Anzeige] Im Jahr 2016 ändert sich so einiges für Familien, angefangen mit dem neuen ElterngeldPlus und der steigenden Flexibilität. Daneben erhöhen sich Kindergeld sowie der Kinderzuschlag und der Kinderfreibetrag. Gute Neuigkeiten für alle Eltern also.
Mehr Geld klingt ja schon mal nicht schlecht. Das versteht auch jeder. Auf dem Konto macht es schön „Katsching“ und es werden keine weiteren Fragen gestellt. Was hat es aber mit diesem ElterngeldPlus auf sich? Was ist neu und für wen bieten sich besondere Vorteile?

Elterngeld Plus

Für mich brachte das klassische Elterngeld große Enttäuschungen

Als ich vor über 2 Jahren noch Elterngeld beantragt habe, war es relativ leicht zu berechnen: Ich habe studiert und nur auf Minijobbasis gearbeitet. Unter 400 Euro also. Mir stand dadurch lediglich ein Sockelbetrag von 300 Euro zu. Ein ziemlich lächerlicher Betrag, vor allem, da man das Elterngeld rückwirkend versteuern muss (ich habe mit meinem Mann eine gemeinsame Steuererklärung gemacht). Dabei waren quasi 1500 Euro wieder fällig… Witzig. Das tat ganz schön weh und ich empfand es als wirklich unfair. Ich fühlte mich bestraft, dass ich studiert hatte, statt arbeiten zu gehen. Aber es half nichts. Das Timing war eben schlecht und mein Mann hat viel zu gut verdient. Ich stand vor der Frage, ob ich nun in Teilzeit arbeiten wolle oder beim Kind bleibe. Ich habe angefangen zu arbeiten, denn kürzen konnte man mir den Sockelbetrag eh nicht, und von irgendwas muss man ja schließlich den Sprit bezahlen 😉 Aber so wirklich gebracht hat es das auch nicht. Jetzt gibt es allerdings das ElterngeldPlus, was besonders attraktiv für Alleinerziehende sein soll. Oder auch Eltern, die beide in Teilzeit arbeiten möchten. Kurz gesagt: Das ElterngeldPlus soll den schnellen Wiedereinstieg in den Beruf ermöglichen, ohne dabei das Kind komplett zu vernachlässigen.

Juhu – junge Mütter können schon kurz nach der Geburt wieder in den Beruf zurückkehren und damit ihren beruflichen Weg ebnen. Was bei sehr vielen Müttern nun sauer aufstößt, weil sie es nicht nachvollziehen können, dass Mamas wieder arbeiten wollen, ist für Frauen wie mich erstmal eine positive Nachricht. Auch ich war nach der Geburt relativ schnell wieder arbeiten. Zunächst im Homeoffice, nach dem ersten Jahr dann in Teilzeit außer Haus. Allerdings hatte ich große finanzielle Einbußen und eigentlich mehr für das „Spritgeld“ geschuftet, statt sinnvoll zur Haushaltskasse beizutragen. Das lag aber auch an dem minimalen Elterngeld und der unverhältnismäßigen Entlohnung durch den Arbeitgeber. Mit dem ElterngeldPlus soll das nun leichter werden. Oder? Was ist der Sinn dahinter? Ich habe mich mal für euch schlau gemacht.

Klassisches Elterngeld liegt höher

Grundsätzlich können alle Eltern ihre Kinder nach der Geburt betreuen und dabei das Elterngeld als „Ersatz“ für ihren Lohn beanspruchen. Das Elterngeld liegt dabei zwischen 300 Euro (Sockelbetrag) und 1800 Euro im Monat. Der exakte Betrag errechnet sich aus dem Verdienst, der im Jahr (Netto) zuvor eingenommen worden ist. Das Elterngeld kann für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bezogen werden. Wer das Elterngeld halbiert, kann sogar 2 Jahre davon profitieren. Der Antrag sollte noch vor der Geburt eingereicht werden. Wenn beide Elternteile sich für eine Betreuung des Kindes entscheiden und mindestens 2 Monate aus dem Beruf aussteigen, erhalten sie 14 Monate lang das volle Elterngeld. Alleinerziehende übrigens auch.

Kleiner Tipp: Wenn schon vor der Geburt feststeht wer sich um das Kind kümmert, sollte dieser Elternteil in die Steuerklasse 3 wechseln, um das Nettoeinkommen und damit das Elterngeld zu erhöhen.

Was ist denn jetzt neu am Elterngeld?

Wenn man neben dem Elterngeld dazu-verdienen möchte, wird das Geld gekürzt (es sei denn, man kassiert den Sockelbetrag). Schließlich soll man sich um sein Kind kümmern und das Geld nicht als Zusatz-Einkommen betrachten. So weit so gut, leider aber reicht das Elterngeld in vielen Fällen einfach nicht aus. Dazu gibt es nun das „ElterngeldPlus“. Als Teilzeitjobber (bis 30 Stunden/Woche) kann man dieses sogar doppelt so lange beziehen, als das normale Elterngeld. Was zunächst für Freude sorgt, hat natürlich auch seine Grenzen. Das Elterngeld Plus ist nur halb so hoch, wie das klassische Elterngeld (wenn man nicht arbeiten geht).

Partnerschaftsbonus: Wenn beide Elternteile zwischen 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten, können sie einen Antrag auf vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate stellen und somit beide für das Kind da sein. Auch Alleinerziehende erhalten diesen „Bonus“. Wenn man es richtig anstellt, kann man mit dem Partnerschaftsbonus insgesamt 28 Monate vom ElterngeldPlus profitieren.

Welche Variante soll ich nutzen?

Da gibt es leider keine allgemeingültige Antwort. Tatsächlich kommt es auf das Einkommen der jeweiligen Elternteile an, sowie die Aufteilung der Elternzeit. Es bietet sich an, sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder der Elterngeldstelle direkt beraten zu lassen, wenn unklar ist, welche Möglichkeit am sinnvollsten ist. Elterngeld, ElterngeldPlus oder gar eine Kombination (Download PDF-Kombinationsmöglichkeiten) beider sind möglich.

Es wäre zum Beispiel denkbar, zunächst vier Monate lang Mutterschaftsgeld, den Arbeitgeberzuschuss und normales Elterngeld zu beziehen. Dann bleiben noch weitere 12 Monate Anspruch auf Elterngeld. Wer nun entscheidet, in Teilzeit in den Beruf zurückzukehren, kann aus den acht verbliebenen Elterngeldmonaten nun 16 Monate ElterngeldPlus machen und das eben zusätzlich zum Teilzeitlohn aufstocken. Eine Beispielrechnung findet ihr auf dem Bild.

Elterngeld beispiel
Früher war es noch so: Ist man im Bezugszeitraum vom Elterngeld wieder arbeiten gegangen, hat der Staat knapp die gesamten Einkünfte einkassiert. Von 100 Euro Nettoeinkommen, waren 65 bis 67 Euro einfach weg. Da hat sich das Arbeiten so gar nicht gelohnt, es sei denn, es kommt eben auf jeden Euro an. Eine große Belastung für Familien mit wenig Einkommen. Schließlich ist da dieses schlechte Gewissen, wenn man das Kind dennoch abgibt… Jetzt aber soll das ElterngeldPlus Müttern (und natürlich auch Vätern) die frühere Rückkehr in den Beruf ermöglichen. Doppelt so lange, aber nur halb so hoch negiert sich der Effekt aber irgendwie, oder? Immerhin wird das ElterngeldPlus nicht gekürzt – wenn man Glück hat. Das kommt auf die Höhe des Teilzeitgehalts an.

Wer darf das ElterngeldPlus beziehen?

Da kommt auch schon die nächste Einschränkung: Das ElterngeldPlus gilt nur für Kinder, die nach dem 30. Juni 2015 geboren worden sind. Viele Juni-Eltern werden sich nun ärgern, aber irgendwo muss ja der Cut gemacht werden.
Um das ElterngeldPlus zu beziehen muss leider der Arbeitgeber mitspielen. Viel Glück Deutschland! 😉 In Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern kann man die Elternzeit als Auszeit oder Teilzeit wählen. Dann besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit (zwischen 15 bis 30 Wochenstunden). Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber die Teilzeitarbeit verbieten. Ihr solltet dabei auf die Frist von 7 Wochen achten – vor der Teilzeitarbeit muss die Arbeitszeitenverkürzung nämlich schriftlich gestellt werden.

So viel zur Theorie. Ich finde das ElterngeldPlus grundsätzlich gut. Der berufliche Wiedereinstieg wird so theoretisch erleichtert. Auch Väter haben so die Möglichkeit mehr beim Kind zu sein, ohne große, finanzielle Einbußen zu haben. ABER: Dafür müssen die Arbeitgeber mitmachen. Und da sehe ich das Problem: Das macht doch keiner. Sobald der Antrag auf Elternzeit kommt, liegt anschließend die Kündigung auf dem Tisch. So ist das leider. Ich denke, man muss viel Glück haben, um einen Arbeitgeber zu erwischen, der Verständnis hat und genügend Flexibilität anbietet… Schade.

PS: Natürlich gelten die Regeln auch für Papas 😉 Fühlt euch nicht diskriminiert, wenn ich das nicht immer extra aufzähle, das ist mir einfach zu mühsam.

[Anzeige] Vielen Dank an dieser Stelle für die freundliche Unterstützung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bereitstellung der Informationen sowie des Materials.